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Unterricht

Wir unterrichten Schüler*innen aller Schulformen der Regelschule (Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Sekundarschule, Gymnasium, Berufsschule) von der Primarstufe bis zur Oberstufe sowie der Förderschulen aller Förderschwerpunkte.

 

Wir arbeiten überwiegend mit einem Bezugslehrer*innensystem, da uns die zuverlässige Beziehung gerade im Rahmen von Krankheitsverarbeitung wichtig ist. Die Bezugslehrer*in ist Ansprechpartner*in für alle schulischen Belange während des Rehabilitationsaufenthaltes.

 

Entscheidend ist zunächst das aktuelle Lern- und Leistungsvermögen und der momentane Entwicklungsstand. Die Unterrichtsmethoden, -dauer, -umfang und Fächerkanon richten sich nach der gesundheitlichen Verfassung und der Belastbarkeit der Schüler*innen unter Berücksichtigung des Therapieplans. In der Regel orientieren sie sich an den Unterrichtsinhalten der Stammschule, können aber im zeitlichen Umfang und bei der Auswahl der Inhalte abweichen. In der Regel wird der Unterricht als Einzel- oder Kleingruppenunterricht jahrgangs- und schulformübergreifend in unseren Schulräumen durchgeführt. Wenn notwendig erhalten Schüler*innen auch Unterricht in ihrem Patient*innenzimmer.

 

Wir unterrichten nach den Richtlinien und parallel zum aktuellen Unterrichtsstoff der entsprechenden Stammschule. Der Unterricht erfolgt vorrangig in den Hauptfächern, schulartspezifischen Fächern oder Förderbereichen (z.B. Wahrnehmungsförderung, Unterstützte Kommunikation) sowie in Anlehnung und Fortführung entsprechender Förderpläne. Um dies zu gewährleisten, wird ein Kontakt zu den Lehrer*innen der Stammschule gepflegt, so dass wir über den Leistungsstand, die Stoffverteilungspläne und evtl. anstehende Klassenarbeiten informiert sind.

 

Als Klinikschule decken wir natürlich nicht den Fächerkanon einer jeden Schulform ab, wir können nicht Fachlehrer*innen für jedes Unterrichtsfach bzw. jeden Förderbereich stellen.

 

Wir arbeiten an unserer Schule mit zusätzlichen Schwerpunktlehrplänen zu folgenden Bereichen:

Dokumentation und Beurteilung von Leistung

Festgestellte Lernfortschritte werden dokumentiert und zur weiteren Förderplanung genutzt. Eine Beurteilung der Schüler*innenleistung geschieht stets anhand der individuellen Bezugsnorm. Die Schüler*innen erhalten persönliche Rückmeldungen über ihre Lernfortschritte und ihren Leistungsstand. Eine Benotung erfolgt nicht. Sollte es der Gesundheitszustand der Schüler*innen erlauben, können auch, in enger Absprache mit der Stammschule, schriftliche Leistungsnachweise erbracht werden. In diesem Fall schickt die Stammschule die entsprechenden Arbeiten und bewertet sie anschließend, eventuell notwendige Nachteilsausgleich werden dabei berücksichtigt. Die Verantwortung für die Ausgabe von Zeugnissen und die Vergabe von Abschlüssen verbleibt in der Hand der Stammschulen.

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