Abschlüsse
Neben dem Abschluss der Förderschule können Schüler*innen bei entsprechenden Lernvoraussetzungen am Ende der 10. Klasse einen dem Ersten Abschluss gleichwertigen Abschluss (Lehrplan Hauptschule Klasse 9) erlangen. Hierzu wird fortlaufend intern der Kompetenzstand in den Fächern überprüft und die Arbeitshaltung und Einsatzbereitschaft der Schüler*innen beobachtet. In der Versetzungskonferenz am Ende der Klasse 9 wird darüber beraten, welche Schüler*innen an diesem Bildungsgang teilnehmen können.


