AO-SF

Im Sinne einer optimalen Förderung des Schülers oder der Schülerin kann es auch notwendig sein, einen Antrag zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs zu stellen (festgelegt in der AO-SF, der Ausbildungsordnung für sonderpädagogische Förderung). Die Schule für Kranke initiiert diesen Antrag nach ausführlichen Gesprächen mit Eltern, Stammschule, Ärzten und Therapeuten. In ihrer pädagogischen Stellungnahme beschreibt sie den Schüler/die Schülerin in seinen Lern- und Arbeitsmöglichkeiten und dem, durch die Erkrankung entstandenen Unterstützungsbedarf. Dann wird von einem „unabhängigen“ Sonderpädagogen in Zusammenarbeit mit der Stammschule und (in diesem Fall) der Schule für Kranke eine Anamnese erstellt, das Lernverhalten beobachtet, ein standardisiertes Testverfahren durchgeführt und ein entsprechendes sonderpädagogisches Gutachten erstellt. Je nach Ergebnis dieser Überprüfung und je nach Entscheidung der betreffenden Schulaufsicht wird im Anschluss dem jeweiligen Schüler ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf bescheinigt und ein Sonderpädagoge zur Seite gestellt. Nach § 20 des Schulgesetzes NRW kann diese Unterstützung im Sinne einer anzustrebenden inklusiven Beschulung auch in einer Regelschule, also vielleicht in der Stammschule des Schülers oder der Schülerin, erfolgen.

 

Liegen Beeinträchtigungen umfänglicher Art vor, ist es u.U. erforderlich, neben der Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens auch einen Förderortwechsel zu beantragen. Es kommt häufig vor, dass Regelschüler nach Unfall oder Erkrankung eine Förderschule besuchen, weil nur hier eine adäquate Förderung sichergestellt werden kann. In diesem Fall muss mit der Vorbereitung auf einen möglichst reibungslosen Übergang schon sehr frühzeitig begonnen werden. Entsprechend dem vermuteten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf muss eine Schule mit geeignetem Förderschwerpunkt in Wohnortnähe des Schülers gesucht werden, Kontakt zu dieser Schule aufgenommen und Hospitationsmöglichkeiten geschaffen werden. Selbstverständlich gehen diesen Überlegungen intensive Gespräche mit Schülern und Eltern voraus. Nicht selten werden in Bezug auf Schulbesuch in Verbindung mit Schulwechsel und insbesondere Schulformwechsel Beeinträchtigung und Behinderung noch einmal ganz deutlich.